Wie wird ein Importfahrzeug in Deutschland zugelassen? Mit gültigem COC-Papier genügen Hauptuntersuchung und Gang zur Zulassungsstelle: Kosten unter 300 Euro, Dauer wenige Tage. Ohne COC, also bei den meisten Drittland-Importen, ist die Einzelbegutachtung nach §21 StVZO nötig: Datenbestätigung besorgen, Gutachten beim Technischen Dienst, dann zulassen. Budget: 500 bis 4.000 Euro, zwei bis sechs Wochen.
Die Zulassung ist der Schritt, an dem sich entscheidet, ob ein Import ein Geschäft war oder ein Lehrstück. Die Zollabwicklung ist Arithmetik, die Verschiffung Logistik. Aber bei der Zulassung treffen ausländische Technik und deutsches Regelwerk aufeinander, und hier entstehen die Kosten, die in keinem Online-Rechner stehen. Die gute Nachricht: Der Prozess ist vollständig planbar, wenn man die Weiche kennt, an der sich alles verzweigt. Diese Weiche heißt COC.
Die Weiche: COC vorhanden oder nicht?
Das Certificate of Conformity, auf Deutsch EG-Übereinstimmungsbescheinigung, bestätigt, dass ein Fahrzeug einer gültigen EU-Typgenehmigung entspricht. Es ist das wertvollste Blatt Papier im ganzen Verfahren. Liegt es vor, kennt die Zulassungsstelle alle technischen Daten, und das Fahrzeug gilt als vorschriftskonform: Sie brauchen nur noch eine gültige Hauptuntersuchung und die üblichen Zulassungsunterlagen.
Fahrzeuge, die für den EU-Markt gebaut wurden, haben ein COC ab Werk, auch Reimporte aus dem EU-Ausland. Fahrzeuge für den koreanischen, japanischen oder amerikanischen Heimatmarkt haben keins, und es lässt sich auch nicht nachbestellen: Wo keine EU-Typgenehmigung existiert, kann der Hersteller keine Übereinstimmung bescheinigen. Dann führt der Weg über die Einzelbegutachtung. Ein Zwischenfall aus der Praxis: Für EU-Fahrzeuge mit verlorenem COC stellt der Herstellervertreter gegen 50 bis 150 Euro ein Duplikat aus, das ist der Fall „Papier verloren", nicht zu verwechseln mit „Papier nie existiert".
Weg A: Zulassung mit COC
Der einfache Fall, kurz durchgespielt. Sie vereinbaren eine Hauptuntersuchung (bei Erstzulassung in Deutschland inklusive Abgasuntersuchung, zusammen etwa 130 bis 160 Euro, Stand 2026), fahren mit Kurzzeitkennzeichen zur Prüfstelle und anschließend zur Zulassungsstelle. Dort legen Sie COC, HU-Bericht, Kaufvertrag oder Rechnung, die ausländischen Fahrzeugpapiere, Ihren Ausweis und die eVB-Nummer der Versicherung vor; bei Drittland-Importen zusätzlich den Verzollungsnachweis. Die Behörde stellt Zulassungsbescheinigung Teil I und II aus, die Gebühren liegen mit Wunschkennzeichen bei rund 80 bis 120 Euro. Aufwand insgesamt: ein bis zwei Vormittage.
Weg B: Einzelbegutachtung nach §21 StVZO
Ohne COC übernimmt ein amtlich anerkannter Sachverständiger die Rolle der Typgenehmigung: Er prüft das einzelne Fahrzeug gegen die geltenden Vorschriften und erstellt das Gutachten, mit dem die Zulassungsstelle eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt. Das Verfahren hat drei Bausteine, und die Reihenfolge entscheidet über die Dauer.
Baustein 1, Datenbestätigung: Der Prüfer braucht belastbare technische Daten: Maße, Gewichte, Motor- und Abgasdaten, Bremsanlage. Diese Bestätigung liefert der deutsche Herstellervertreter (0 bis 250 Euro) oder das Kraftfahrt-Bundesamt (etwa 40 bis 120 Euro). Bei gängigen Modellen dauert das Tage, bei JDM-Exoten Wochen, deshalb gehört dieser Antrag an den Anfang, idealerweise während das Fahrzeug noch auf dem Schiff ist.
Baustein 2, Anpassungen: Der Klassiker ist die Beleuchtung. Heimatmarkt-Fahrzeuge aus Japan leuchten für Linksverkehr, koreanische und amerikanische Scheinwerfer erfüllen nicht immer die ECE-Regelungen; dazu kommen Nebelschlussleuchte, seitliche Blinker und beim US-Import die Tacho-Umstellung auf km/h. Die Spanne reicht vom 40-Euro-Umrüstsatz bis zur vierstelligen Sonderlösung mit Lichtgutachten. Reifen und Felgen müssen einer eingetragenen Größe entsprechen oder mitbegutachtet werden.
Baustein 3, der Prüftermin: Die Begutachtung selbst dauert ein bis zwei Stunden. Der Prüfer kontrolliert Identität (Fahrgestellnummer), Beleuchtung, Bremsen, Geräusch- und Abgasverhalten und die Übereinstimmung mit der Datenbestätigung. Das Gutachten kostet je nach Aufwand 150 bis 800 Euro; bei Fahrzeugen, für die einzelne Nachweise fehlen, können Teilgutachten oder Messungen dazukommen. Mein Rat aus etlichen Terminen: Rufen Sie vorher an und besprechen Sie das konkrete Modell. Prüfstellen mit Import-Erfahrung nennen Ihnen die kritischen Punkte am Telefon, kostenlos und bevor Sie Geld für die falschen Umbauten ausgeben.
Kosten im Vergleich
Position | Weg A: mit COC | Weg B: §21 StVZO |
|---|---|---|
COC / Datenbestätigung | 0 € (liegt vor) | 40–250 € |
HU/AU bzw. Begutachtung | 130–160 € | 150–800 € |
Technische Anpassungen | meist 0 € | 100–3.000 € |
Kurzzeitkennzeichen inkl. eVB | 100–130 € | 100–130 € |
Zulassung, Kennzeichen, Papiere | 80–120 € | 90–140 € |
Gesamt (typisch) | 310–410 € | 480–4.300 € |
Dauer | 1–5 Werktage | 2–6 Wochen |
Die Tabelle zeigt, warum erfahrene Importeure den COC-Status vor dem Kauf prüfen und nicht danach: Zwischen den beiden Wegen liegen im ungünstigen Fall mehrere tausend Euro und ein guter Monat Standzeit. Beim Drittland-Import ist Weg B praktisch gesetzt, dann gehören die Positionen von Anfang an in die Kalkulation, nicht in die Kategorie „böse Überraschung".
Kurzzeitkennzeichen: die Brücke zum Prüftermin
Ein unzugelassenes Importfahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nicht bewegt werden, auch nicht die zwei Kilometer vom Hof zur Prüfstelle. Die Lösung ist das Kurzzeitkennzeichen nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung: fünf Tage gültig, ausgestellt von der Zulassungsstelle gegen etwa 13 Euro Gebühr plus eVB einer Kurzzeitversicherung (zusammen meist 100 bis 130 Euro). Der wichtige Kniff: Ohne gültige HU sind mit dem Kurzzeitkennzeichen nur Fahrten zur Prüfstelle und zurück im Zulassungsbezirk und angrenzenden Bezirken erlaubt, die Wochenend-Probefahrt ins Nachbarbundesland gehört ausdrücklich nicht dazu. Alternativ transportieren Sie das Fahrzeug per Trailer oder Plateauwagen; ab etwa 2 Euro pro Kilometer beim Dienstleister ist das bei kurzen Strecken oft die stressfreiere Variante.
Nach der Zulassung: Steuer und Versicherungseinstufung
Mit der Zulassung setzt das Hauptzollamt die Kfz-Steuer fest, bei Pkw nach Hubraum und CO2-Wert. Und hier lauert eine Import-Besonderheit: Für Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung liegt oft kein WLTP-CO2-Wert vor. Dann schätzt die Behörde nach §9 Kraftfahrzeugsteuergesetz oder stuft nach Hubraum ein, was bei großvolumigen Motoren spürbar teurer werden kann als beim EU-Schwestermodell mit dokumentiertem CO2-Wert. Der Prüfer kann im §21-Gutachten einen CO2-Wert aus Herstellerunterlagen übernehmen, sprechen Sie das aktiv an, es sind schnell 100 bis 300 Euro Jahressteuer Unterschied.
Bei der Versicherung gilt: Importmodelle ohne deutsche Typklasse werden individuell oder über die Typklasse des nächstverwandten EU-Modells eingestuft. Holen Sie die Angebote mit der Fahrzeug-Identnummer ein, nicht nur mit der Modellbezeichnung, und fragen Sie ausdrücklich nach der Bewertungsgrundlage im Totalschadenfall. Ein Wertgutachten für 150 bis 350 Euro ist bei seltenen Modellen gut investiert, es beendet jede Diskussion über den Wiederbeschaffungswert, bevor sie anfängt.
Unterlagen-Checkliste für die Zulassungsstelle
Für den Termin bei der Zulassungsstelle brauchen Sie bei einem Drittland-Import: das §21-Gutachten samt Datenbestätigung, den Verzollungsnachweis (Einfuhrabgabenbescheid), die ausländischen Fahrzeugpapiere im Original, beim Japan-Import das Export Certificate, idealerweise mit beglaubigter Übersetzung, Kaufvertrag oder Rechnung, eVB-Nummer, Personalausweis und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Firmenkäufer legen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug vor. Fehlt eines dieser Papiere, schickt die Behörde Sie wieder nach Hause; die Sachbearbeiter haben da eine bemerkenswert stabile Routine.
Noch ein Wort zur Erstzulassungs-Eintragung: Das Datum der ausländischen Erstzulassung wird übernommen, wenn es sich aus den Papieren ergibt, es bestimmt HU-Rhythmus, Schadstoffeinstufung und Versicherungsbewertung. Beim Japan-Import ergibt sich das Datum aus dem Export Certificate. Achten Sie darauf, dass es korrekt eingetragen wird; eine falsche Erstzulassung später korrigieren zu lassen ist möglich, aber zäh.
Fazit: planbar, wenn man rückwärts plant
Die Zulassung eines Importfahrzeugs ist kein Hexenwerk, sondern ein Verfahren mit bekannten Bausteinen und bekannten Preisen. Der Unterschied zwischen entspannten zwei Wochen und zermürbenden zwei Monaten liegt fast immer in der Reihenfolge: Wer Datenbestätigung, Prüftermin-Vorgespräch und Versicherungsangebote erledigt, während das Fahrzeug noch schwimmt, hat bei Ankunft einen Fahrplan. Wer erst am Hafen anfängt zu telefonieren, bezahlt jede Woche Standzeit, und lernt das deutsche Zulassungswesen gründlicher kennen, als ihm lieb ist.
Als Faustformel für die Budgetplanung: Nehmen Sie beim Drittland-Import ohne COC die Summe aus Gutachten, Datenbestätigung und Zulassung: realistisch 500 bis 1.200 Euro, und legen Sie denselben Betrag noch einmal als Reserve für Anpassungen daneben. Reicht die Reserve nicht, war das Fahrzeug die falsche Wahl; bleibt sie übrig, haben Sie das Geld für den ersten Satz neuer Reifen schon zusammen.


