Warum sind koreanische Fahrzeuge beim Import in die EU zollfrei? Weil das EU-Korea-Freihandelsabkommen, in Kraft seit dem 1. Juli 2011, die Einfuhrzölle auf Pkw stufenweise abgeschafft hat, seit Mitte 2016 gilt der Satz null. Voraussetzung ist ein Präferenznachweis über den koreanischen Ursprung, ohne ihn erhebt der Zoll weiterhin 10 Prozent.
Das Abkommen war 2011 das erste einer neuen Generation von EU-Handelsverträgen, und es ist bis heute eines der wirtschaftlich bedeutendsten: Der bilaterale Warenhandel hat sich seit Inkrafttreten ungefähr verdoppelt. Für den Fahrzeugimport ist es die Geschäftsgrundlage schlechthin, es entscheidet mit einem einzigen Blatt Papier über zehn Prozent des Fahrzeugwerts. Grund genug, die Mechanik einmal ordentlich auseinanderzunehmen.
Was das Abkommen regelt: und was nicht
Der Zollabbau für Pkw verlief in Stufen: Große Motorisierungen über 1.500 Kubikzentimeter wurden binnen drei Jahren zollfrei, kleinere binnen fünf Jahren. Seit dem 1. Juli 2016 ist damit jeder Pkw mit koreanischem Präferenzursprung zollfrei, unabhängig von Antrieb, Alter oder Hubraum. Elektrofahrzeuge fallen genauso darunter wie Verbrenner.
Genauso wichtig ist, was das Abkommen nicht regelt. Es befreit nicht von der Einfuhrumsatzsteuer: 19 Prozent auf Zollwert plus Fracht fallen bei jedem Import an, Präferenz hin oder her. Es ersetzt keine Typgenehmigung, die Homologation nach europäischen Vorschriften bleibt ein eigenes Kapitel. Und es macht aus einem US-Bau keinen Koreaner: Präferenzberechtigt ist, was die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllt, im Kern also die Herstellung in Korea mit hinreichender Wertschöpfung. Ein Hyundai Santa Fe aus dem Werk Montgomery, Alabama, ist zollrechtlich ein Amerikaner.
Der Präferenznachweis: ein Satz, der 10 Prozent wert ist
Das Abkommen arbeitet nicht mit Warenverkehrsbescheinigungen wie EUR.1, sondern ausschließlich mit der Ursprungserklärung auf der Rechnung. Der Ausführer schreibt einen festgelegten Erklärungstext auf Rechnung oder Lieferschein; bis 6.000 Euro Warenwert darf das jeder Ausführer, darüber nur ein ermächtigter Ausführer mit Bewilligungsnummer der koreanischen Zollverwaltung. Da praktisch jedes Fahrzeug über dieser Grenze liegt, ist die Bewilligung des Verkäufers der Punkt, an dem sich alles entscheidet.
Rechnen wir das einmal durch. Ein Genesis G80, Kaufpreis 32.000 Euro, Fracht 1.400 Euro. Mit gültiger Ursprungserklärung: null Zoll, Einfuhrumsatzsteuer 6.346 Euro. Ohne Erklärung: 3.340 Euro Zoll (10 Prozent auf 33.400 Euro Zollwert), und die EUSt steigt auf 6.981 Euro, weil der Zoll in ihre Bemessungsgrundlage einfließt. Der fehlende Satz auf der Rechnung kostet in diesem Fall 3.975 Euro. Es gibt teurere Sätze in der deutschen Sprache, aber nicht viele.
Position | Mit Präferenznachweis | Ohne Nachweis |
|---|---|---|
Kaufpreis + Fracht (Zollwert) | 33.400 € | 33.400 € |
Zoll (0 % / 10 %) | 0 € | 3.340 € |
Einfuhrumsatzsteuer 19 % | 6.346 € | 6.981 € |
Abgaben gesamt | 6.346 € | 10.321 € |
Differenz | +3.975 € |
Warum der Nachweis bei Gebrauchten so oft fehlt
Beim Neuwagen vom exportierenden Händler ist die Ursprungserklärung Routine. Beim Gebrauchtwagen wird es knifflig, und zwar aus zwei Gründen. Erstens: Der Verkäufer, eine Privatperson, ein kleiner Händler ohne Exportbewilligung, darf die Erklärung über 6.000 Euro schlicht nicht abgeben. Zweitens: Auch ein ermächtigter Ausführer darf sie nur abgeben, wenn er den Präferenzursprung belegen kann. Bei einem acht Jahre alten Fahrzeug mit drei Vorbesitzern ist die Dokumentationskette dünn, seriöse Exportagenten stützen sich dann auf die Fahrzeug-Identnummer, aus der das Herstellwerk hervorgeht, und auf Herstellerbescheinigungen.
In der Praxis heißt das: Der Exportagent mit Ausführer-Bewilligung ist beim Gebrauchtimport häufig die einzige Möglichkeit, an einen gültigen Nachweis zu kommen. Lassen Sie sich die Bewilligungsnummer vor Vertragsschluss nennen und die Erklärung als Bestandteil des Kaufvertrags zusichern. Ein Verkäufer, der an dieser Stelle ausweicht, verkauft Ihnen ein Fahrzeug, das zehn Prozent teurer ist, als es aussieht.
So prüfen Sie eine Ursprungserklärung selbst
Der Erklärungstext ist im Abkommen wörtlich vorgegeben und lautet in der deutschen Fassung sinngemäß: „Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte Ursprungswaren Koreas sind." Vier Punkte sollten Sie kontrollieren, bevor Sie den Kauf abschließen. Erstens: Steht die Erklärung auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier, das die Ware eindeutig identifiziert, mit Fahrzeug-Identnummer? Zweitens: Enthält sie bei Warenwerten über 6.000 Euro die Bewilligungsnummer des ermächtigten Ausführers? Drittens: Ist sie unterschrieben beziehungsweise vom bewilligten Ausführer autorisiert? Viertens: Stimmt der Aussteller mit dem tatsächlichen Ausführer überein, nicht mit einem zwischengeschalteten Vermittler?
Der deutsche Zoll prüft diese Formalien genau, und er darf die Präferenz bei Zweifeln am Ursprung im Verifizierungsverfahren nachträglich aberkennen, dann wird der Zoll samt Zinsen nacherhoben, unter Umständen Jahre später. Bewahren Sie deshalb Rechnung, Erklärung und Exportzertifikat mindestens so lange auf, wie die Festsetzungsfrist läuft. Ein Ordner mit fünf Blatt Papier ist billiger als jede Diskussion mit dem Hauptzollamt.
Die Transportregel: Umwege können die Präferenz kosten
Weniger bekannt, aber praxisrelevant ist die Beförderungsregel: Die Ware muss grundsätzlich direkt zwischen Korea und der EU befördert werden. Umladungen in Drittländern, etwa in Singapur oder einem chinesischen Hafen, sind unschädlich, solange das Fahrzeug dort unter zollamtlicher Überwachung bleibt und nicht in den freien Verkehr gelangt. Problematisch wird es, wenn ein Fahrzeug zunächst in ein Drittland verkauft, dort zugelassen und später weiterverkauft wird: Dann ist die Präferenzkette gerissen, selbst wenn das Auto in Korea gebaut wurde. Beim klassischen Direktimport mit durchgehendem Konnossement ist das kein Thema, bei verschlungenen Handelswegen über Zwischenhändler in Drittstaaten sollten Sie genau hinsehen.
Die Marktwirkung: Korea-Importe im DACH-Raum
Der Zollabbau hat den Marktzugang koreanischer Hersteller spürbar verändert. Hyundai und Kia zusammen kamen 2025 in Deutschland auf gut sieben Prozent Marktanteil bei den Neuzulassungen, ein Niveau, das vor dem Abkommen undenkbar war, auch wenn ein erheblicher Teil dieser Fahrzeuge inzwischen aus den EU-Werken in Tschechien und der Slowakei stammt. Für den Individualimport interessanter: Das Abkommen hält den Kanal für alles offen, was die Hersteller Europa vorenthalten. Genesis-Modelle nach dem Rückzug aus dem europäischen Direktvertrieb, koreanische Topausstattungen, Sondermodelle: sie alle kommen zum Drittlandspreis von null Prozent Zoll, sofern die Papiere stimmen.
Auf dem Papier klingt das nach einem reinen Verwaltungsthema. In der Praxis ist das Abkommen ein Preisinstrument: Es verschiebt die Kalkulationsgrenze, ab der sich ein Import lohnt, um volle zehn Prozentpunkte. Wer regelmäßig importiert, sollte die Präferenzlogik deshalb genauso beherrschen wie die Frachtraten, und wer einmalig importiert, sollte wenigstens wissen, welcher Satz auf der Rechnung stehen muss.
Sonderfall Rückware und Übersiedlungsgut
Zwei Konstellationen laufen am Präferenzsystem vorbei und werden regelmäßig verwechselt. Erstens die Rückware: Ein Fahrzeug, das nachweislich aus der EU stammt, etwa ein in Bremen gebauter Mercedes, der nach Korea exportiert wurde, kann innerhalb von drei Jahren als Rückware abgabenfrei wieder eingeführt werden, ganz ohne Präferenznachweis. Der Nachweis läuft hier über die ursprünglichen Ausfuhrpapiere. Zweitens das Übersiedlungsgut: Wer seinen Wohnsitz von Korea nach Deutschland verlegt und sein mindestens sechs Monate genutztes Fahrzeug mitbringt, führt es unter den Voraussetzungen der Zollbefreiungsverordnung ebenfalls abgabenfrei ein, inklusive Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer, was die Präferenz nie leistet. Beide Wege haben enge Formalien und Fristen; sie ersetzen den Präferenznachweis nicht, sondern stehen neben ihm. Für den klassischen Kauf-Import bleibt die Ursprungserklärung der einzige Weg zur Zollfreiheit.
Ausblick: bleibt die Zollfreiheit?
Das Abkommen ist unbefristet, und keine der beiden Seiten hat ein erkennbares Interesse an einer Kündigung. Die EU exportiert ihrerseits Fahrzeuge im Milliardenwert nach Korea. Diskutiert werden auf EU-Ebene eher zusätzliche Instrumente gegenüber Drittstaaten insgesamt, etwa bei Elektrofahrzeugen; Korea war davon bislang ausgenommen. Für die Importkalkulation 2026 gilt damit unverändert: null Prozent mit Nachweis, zehn Prozent ohne. Behalten Sie trotzdem die Veröffentlichungen der Generalzolldirektion im Blick, wenn zwischen Kauf und Verschiffung mehrere Monate liegen, Zollrecht ändert sich selten über Nacht, aber es kündigt sich auch nicht per Postkarte an.


