Wie viel Einfuhrumsatzsteuer kostet ein importiertes Auto? Grundsätzlich 19 Prozent, allerdings nicht auf den Kaufpreis, sondern auf die Summe aus Zollwert, Zoll und den Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU. Bei einem 20.000-Euro-Fahrzeug aus Japan liegt die EUSt dadurch schnell bei rund 4.400 Euro statt der oft erwarteten 3.800 Euro.
Die Einfuhrumsatzsteuer ist der am häufigsten falsch kalkulierte Posten im Importgeschäft. Nicht, weil der Steuersatz kompliziert wäre, 19 Prozent kennt jeder. Der Fehler liegt fast immer in der Bemessungsgrundlage. Wer sie versteht, kann jeden Import auf hundert Euro genau vorausberechnen. Wer sie ignoriert, erlebt am Zollamt eine Überraschung im vierstelligen Bereich. Rechnen wir das einmal durch.
Die Bemessungsgrundlage: drei Bausteine, nicht einer
Ausgangspunkt ist der Zollwert. In der Praxis ist das fast immer der Transaktionswert, also der tatsächlich gezahlte Kaufpreis einschließlich der Kosten, die bis zur EU-Grenze anfallen, Auktionsgebühren, Exportvorbereitung, Seefracht und Transportversicherung gehören dazu. Ein Fahrzeug für 18.000 Euro mit 1.400 Euro Fracht und 150 Euro Versicherung hat also einen Zollwert von 19.550 Euro, nicht von 18.000 Euro.
Auf den Zollwert kommt der Zoll: bei Pkw der Warennummer 8703 sind das 10 Prozent. Ausnahme Südkorea, hier entfällt der Zollsatz vollständig, sofern der Präferenznachweis nach dem EU-Korea-Freihandelsabkommen vorliegt. Die Details dazu stehen in unserer Analyse zum EU-Korea-Freihandelsabkommen. Für Japan gilt seit dem EU-Japan-Abkommen ebenfalls ein abgesenkter Satz für Neufahrzeuge mit Ursprungsnachweis; Gebrauchtfahrzeuge aus Auktionen laufen in der Praxis aber meist ohne Präferenznachweis und damit zum vollen Satz.
Baustein drei sind die innergemeinschaftlichen Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort, also etwa der Lkw-Transport von Bremerhaven zu Ihnen, sofern er bei der Anmeldung bereits feststeht. Erst auf diese Gesamtsumme werden die 19 Prozent berechnet. Steuer auf den Zoll, Steuer auf die Fracht: Das wirkt auf den ersten Blick unfair, ist aber seit Jahrzehnten geltende Systematik.
Rechenbeispiel: Gebrauchtwagen aus Japan, 18.000 Euro
Das folgende Beispiel bildet einen typischen Auktionskauf ab: Fahrzeugpreis 18.000 Euro, Verschiffung im Sammelcontainer, Anlieferung nach Nordrhein-Westfalen (Stand 07/2026):
Position | Betrag | Anmerkung |
|---|---|---|
Kaufpreis inkl. Auktionsgebühr | 18.000 € | Transaktionswert |
Seefracht + Versicherung bis Bremerhaven | 1.550 € | zollwerterhöhend |
Zollwert | 19.550 € | Summe |
Zoll 10 % (Warennummer 8703) | 1.955 € | entfällt bei Korea-Präferenz |
Transport Bremerhaven → Bestimmungsort | 350 € | EUSt-erhöhend |
Bemessungsgrundlage EUSt | 21.855 € | Zollwert + Zoll + Fracht |
Einfuhrumsatzsteuer 19 % | 4.152 € | am Zollamt fällig |
Abgaben gesamt | 6.107 € | rund 34 % des Kaufpreises |
Zur Einordnung: Käme dasselbe Fahrzeug mit Präferenznachweis aus Südkorea, entfielen die 1.955 Euro Zoll, und die EUSt sänke auf 3.781 Euro, zusammen gut 2.300 Euro Unterschied. Der Haken steckt im Detail: Der Präferenznachweis muss vom Exporteur korrekt ausgestellt sein, nachträglich lässt er sich nur mühsam beschaffen. Wie die Abwicklung auf koreanischer Seite läuft, beschreibt unser Ratgeber zum Import aus Südkorea Schritt für Schritt.
Wann die Steuer entsteht, und wie bezahlt wird
Die EUSt entsteht mit der Annahme der Zollanmeldung, die heute elektronisch über das ATLAS-System läuft. Wer über eine Spedition oder einen Zollagenten anmeldet, bekommt die Abgaben über deren Aufschubkonto verauslagt und zahlt gegen Rechnung, der Standardweg, der das Fahrzeug ohne Wartezeit aus dem Hafen bringt. Wer selbst am Zollamt anmeldet, zahlt vor Ort: bar mit Obergrenze, per Girocard, teils per Überweisung mit Verzögerung bei der Freigabe.
Ein Punkt wird regelmäßig übersehen: Ohne bezahlten Abgabenbescheid keine Überlassung, ohne Überlassung keine Verzollungsbescheinigung, und ohne die kein deutscher Fahrzeugbrief. Die Zulassungsstelle verlangt den Nachweis der zollrechtlichen Abfertigung zwingend. Was danach folgt, von der Einzelabnahme bis zur Anmeldung, haben wir im Ratgeber Import-Fahrzeug zulassen zusammengefasst.
Vorsteuerabzug: der Unterschied zwischen privat und gewerblich
Für Händler und andere vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer ist die EUSt ein Durchlaufposten. Wer das Fahrzeug für sein Unternehmen einführt, zieht die entrichtete Steuer nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG in der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer ab: Voraussetzung ist der zollamtliche Beleg und die Einfuhr für das Unternehmen. Liquiditätswirksam bleibt die Steuer trotzdem: Zwischen Zahlung am Hafen und Erstattung durch das Finanzamt liegen je nach Voranmeldungszeitraum vier bis acht Wochen. Bei drei gleichzeitig importierten Fahrzeugen bindet das schnell 12.000 bis 15.000 Euro Betriebskapital.
Privatimporteure haben diese Möglichkeit nicht. Für sie ist die EUSt ein endgültiger Kostenblock und gehört in jede Wirtschaftlichkeitsrechnung, als voller Betrag, nicht als Fußnote. Ehrlich gerechnet lohnt mancher Import genau deshalb nicht: Ein Fahrzeug, das im Drittland 15 Prozent günstiger ist, hat den Vorteil nach Zoll und Steuer aufgezehrt.
Typische Fehler: und was sie kosten
Fehler Nummer eins ist die Unterfakturierung: Der Verkäufer stellt auf Wunsch eine Rechnung über die Hälfte aus, der Käufer spart scheinbar Abgaben. Der Zoll kennt dieses Muster und gleicht Werte systematisch mit Auktionsdatenbanken ab. Bei Verdacht fordert er Zahlungsbelege an, und spätestens der Kontoauszug erzählt die wahre Geschichte. Die Folge: Nacherhebung, Zinsen, Strafverfahren. Das lohnt sich nie.
Fehler Nummer zwei: Frachtkosten bei der Kalkulation vergessen. Wer nur „Kaufpreis mal 1,19" rechnet, liegt bei einem Japan-Import systematisch 600 bis 900 Euro zu niedrig. Fehler Nummer drei ist der fehlende Präferenznachweis beim Korea-Import, zehn Prozent Zoll, die vollständig vermeidbar gewesen wären. Ein Anruf beim Exporteur vor der Verschiffung kostet nichts; die nachträgliche Ausstellung des Nachweises kostet Nerven und dauert Wochen.
Und schließlich die Fahrzeuge mit Sonderstatus: Beim Oldtimer über 30 Jahre kann die Einreihung als Sammlungsstück (Warennummer 9705) den Zoll auf null und die EUSt auf 7 Prozent senken. Die Anerkennung ist an Originalzustand und Seltenheit geknüpft und liegt im Ermessen der Abfertigungsstelle, wer sie einplant, sollte ein Wertgutachten und eine Fahrzeughistorie mitbringen. Bei einem 60.000-Euro-Klassiker reden wir über gut 13.000 Euro Unterschied; für diesen Betrag darf die Vorbereitung auch einen Nachmittag dauern.
Sonderfall Verzollung in einem anderen EU-Land
Gelegentlich taucht die Idee auf, das Fahrzeug in den Niederlanden oder Belgien zu verzollen, weil das Schiff ohnehin in Rotterdam oder Zeebrügge anlegt. Zulässig ist das, der Zoll wird nach EU-Recht einheitlich erhoben, und für die Einfuhrumsatzsteuer gibt es das Verfahren 42 mit anschließender innergemeinschaftlicher Verbringung. Für Privatpersonen taugt der Weg trotzdem selten: Das Verfahren setzt umsatzsteuerliche Registrierung und sauberen Nachweis der Weiterverbringung voraus, und Fehler holen einen Jahre später über Amtshilfeersuchen wieder ein. Für gewerbliche Importeure mit Steuerberater kann die Route Liquidität schonen; alle anderen fahren mit der schlichten Verzollung am deutschen Bestimmungsort besser. Manchmal ist der langweilige Weg der günstige.
Ein verwandtes Missverständnis betrifft die EU-Binnenkäufe: Wer ein Gebrauchtfahrzeug aus Frankreich oder Italien holt, zahlt keine Einfuhrumsatzsteuer, es gibt schlicht keine Einfuhr. Nur beim Neufahrzeug (unter 6.000 Kilometern oder jünger als sechs Monate) greift die Erwerbsbesteuerung im Inland, dann meldet der Käufer den Erwerb beim Finanzamt und zahlt die 19 Prozent dort. Beide Fälle haben mit der Drittlandseinfuhr nichts zu tun, werden in Foren aber beständig vermengt.
Fazit: kalkulierbar bis auf den Euro
Bewahren Sie den Abgabenbescheid übrigens dauerhaft auf, nicht nur bis zur Zulassung. Beim späteren Verkauf belegt er die ordnungsgemäße Einfuhr, beim gewerblichen Weiterverkauf ist er Grundlage für die Frage der Differenzbesteuerung, und bei einer nachträglichen Zollprüfung ist er Ihr wichtigstes Dokument. Ein Blatt Papier, drei Funktionen: mehr Verwaltungsökonomie bietet der ganze Importprozess nicht noch einmal.
Die Einfuhrumsatzsteuer ist kein Buch mit sieben Siegeln, sondern eine Formel mit drei Eingangsgrößen: Zollwert, Zollsatz, Inlandsfracht. Wer diese drei Zahlen vor dem Kauf kennt, kennt seine Gesamtkosten, und kann nüchtern entscheiden, ob der Import gegenüber dem Inlandskauf besteht. Unsere Faustregel aus der Praxis: Beim Japan-Import rund 34 Prozent Abgabenaufschlag auf den Kaufpreis einplanen, beim Korea-Import mit Präferenznachweis rund 21 Prozent. Alles darunter ist Glück, alles darüber ein Rechenfehler.


